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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Mitteilungen der Maklerfirma sind streng vertraulich zu behandeln. Weitergabe ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Verstöße verpflichten zu Schadenersatz in Höhe der vollen Gebühr von 6 % (zzgl. gesetzl. MwSt.) (Verkäufer- und Käufergebühr) ohne Schadensnachweis. Bei Vermietungen oder Verpachtungen beträgt der Schadenersatzanspruch 2 Monats-Mieten (zzgl. gesetzl. MwSt.) ohne Schadensnachweis. Die Maklerfirma haftet nicht für Angaben und Verhalten des Auftraggebers, noch für Wert, Güte und Beschaffenheit der vermittelten Objekte. Bei allen Angeboten ist Irrtum und zwischenzeitliche, anderweitige Verwertung ausdrücklich vorbehalten.

Ist ein von der Maklerfirma benanntes Objekt oder die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so ist dieses der Maklerfirma innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Bei Unterlassung ist die Berufung auf solche Kenntnis nicht mehr möglich.

Die Maklerfirma ist vom beabsichtigten Vertragsabschluß so rechtzeitig schriftlich zu informieren, daß sie den Anschlußverhandlungen beiwohnen und ihre Provisionsinteressen wahrnehmen kann. Sie hat Anspruch auf eine Vertragsabschrift und ist berechtigt, diese unmittelbar vom Notar anzufordern. Die Aufforderung zum Angebot, die Annahme von Angeboten und die Aufnahme von Verhandlungen gelten jeweils als Auftragserteilung und Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Das Informationsrecht erstreckt sich auch auf eventuelle Nebenabreden.

Die Maklerfirma ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeldlich tätig zu sein.

Die Vermittlungs- oder Nachweisgebühr entsteht und wird fällig bei Vertragsabschluß, unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen. Der Gebührenanspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Er bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag infolge Anfechtung oder auf andere Weise hinfällig wird. Die Gebühr ist auch bei der Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorkaufsrechtes zu zahlen. Indirekter Nachweis oder Mitursächlichkeit der Tätigkeit der Maklerfirma genügen, um einen vollen Gebührenanspruch entstehen zu lassen. Zahlungspflichtig ist der Auftraggeber oder derjenige, der den Auftrag ohne ausreichende Vollmacht erteilt hat.

Wird anstelle oder nach Abschluß des vorgesehenen Rechtsgeschäftes innerhalb von 2 Jahren ein anderes Rechtsgeschäft vereinbart, das direkt oder indirekt auf die Vermittlung oder den Nachweis der Maklerfirma zurückzuführen ist, so gelten dafür ebenfalls die Gebührenbedingungen mit Gebührensätzen. Für solche Geschäfte gelten die am Sitz der Maklerfirma üblichen Gebühren.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich alle Interessenten einschließlich anderer Makler an die alleinbeauftragte Maklerfirma zu verweisen und der Firma diese Interessenten schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne Hinzuziehung der Maklerfirma nicht abzuschließen. Bei Verstoß gegen die Verpflichtungen dieses Vertrages zahlt der Auftraggeber der alleinbeauftragten Maklerfirma als Schadenersatz die volle Gebühr in Höhe von 6 % (zzgl. gesetzl. MwSt.) ohne Schadensnachweis. Bei Vermietungen oder Verpachtungen beträgt der Schadenersatzanspruch 2 Monats-Mieten (zzgl. gesetzl. MwSt.) ohne Schadensnachweis.

Etwaige mündliche Vereinbarungen - auch mit Bevollmächtigten oder anderen Beschäftigten der Firma - haben nur Gültigkeit, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt werden. Eine solche Bestätigung gilt als vom Empfänger unwiderruflich angenommen, wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen widerspricht.

Sollten Teile der Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Die Provision beträgt:

1) bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz für den Verkäufer und Käufer vom Kaufpreis bzw. vom Vertragswert bzw. vom Gesamtvertragswert je 3 % zzgl. gesetzl. MwSt.
2) Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstückes und des (geplanten) Erbbauwerkes, vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3 % zzgl. gesetzl. MwSt.
3) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten) 1 % zzgl. gesetzl. MwSt.
4) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, für den Verkäufer und Käufer je 3 % zzgl. gesetzl. MwSt.
5) bei Vermietung/Verpachtung
a) bei Wohnräumen zahlbar vom Vermieter (ab 01.06.2015) 2 Monatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt.
b-a) bei Gewerberäumen bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren zahlbar vom Mieter/Pächter 2 Monatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt.
b-b) bei Gewerberäumen bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme zahlbar vom Mieter/Pächter 3 % zzgl. gesetzl. MwSt.
c) Vormietrecht und Optionsrecht bei Gewerberäumen, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme zahlbar vom Mieter/Pächter 3 % zzgl. gesetzl. MwSt.

Die Angestellten der Maklerfirma sind nicht berechtigt, Zahlungen in Empfang zu nehmen!

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.


(Stand: Dezember 2020)

Tel.: +49 (0) 211 5591434
Fax: +49 (0) 211 5591837
info@minuth-immobilien.de

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Inh.: Siegfried H. Minuth
Kittelbachstr. 19, 40489 Düsseldorf
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